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Unsere AGB`s

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Widmann Automation ist ein Shop der Firma Joachim Widmann, Eichheckstr. 7, 66424 Homburg.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Widmann-Automation und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Käufer" genannt), die über den Shop die Waren von Widmann Automation erwerben.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Widmann Automation in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Widmann-Automation in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Vertragsschluss
Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Webseite erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar. Durch Anklicken des Kauf-Buttons „BESTELLUNG ABSCHLIESSEN“ im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Webseite www.widmann-automation.net gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Zugang der Bestellung wird dem Kunden gegenüber unverzüglich per Fax oder E-Mail durch den Verkäufer bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit der Bestellbestätigung zu Stande, sondern erst mit dem Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware.

Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Verkäufer gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt. § 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen von Widmann-Automation. Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich unserer im Shop aufgeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Zahlungseingang an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über. Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf den Käufer über, sobald Widmann Automation den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Widmann Automation. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Widmann Automation nicht zulässig.

§ 6 Preise Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

§ 7 Rücktritt
Widmann Automation ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 8 Gewährleistung
Gewährleistung gegenüber Verbrauchern:
Widmann Automation trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag. Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Widmann Automation ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Gewährleistung gegenüber Unternehmern:
Ist der Kauf für Widmann Automation und den Käufer ein Handelsgeschäft, trägt Widmann Automation Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von drei Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Widmann-Automation erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Widmann-Automation innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei Mängeln leistet Widmann Automation nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückvergütung. Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in 3 Monaten. Liefert Widmann Automation zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Widmann-Automation vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Widmann Automation.

§ 9 Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Widmann Automation nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Widmann Automation oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Widmann Automation gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots im Shop Widmann Automation.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Widmann-Automation. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

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